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   BVerfG, 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88   

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https://dejure.org/1990,5062
BVerfG, 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88 (https://dejure.org/1990,5062)
BVerfG, Entscheidung vom 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88 (https://dejure.org/1990,5062)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Januar 1990 - 1 BvR 1639/88 (https://dejure.org/1990,5062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Regelung über die Anmeldung eines Patents mit Art. 14 GG - Postlaufrisiko - Verfahrensgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88
    Sie wird den Anforderungen gerecht, die das Bundesverfassungsgericht an Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gestellt hat (vgl. BVerfGE 52, 1 [29] m.w.N.).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88
    Diese Auswirkungen beschränken sich nicht nur auf das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung, sondern beeinflussen auch die Gestaltung des behördlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 52, 380 [390 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BVerfG, 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88
    Zwar genießt die dem Erfinder bereits vor der Patenterteilung zugeordnete Rechtsposition den Eigentumsschutz des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 36, 281 [290]).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerfG, 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88
    Zwar trifft es zu, daß Art. 14 GG nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Rechts beeinflußt, sondern zugleich auf das Verfahrensrecht einwirkt (vgl. BVerfGE 51, 150 [156] m.w.N.).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 62, 334 [336] m.w.N.; st. Rspr.), ist auf die vorliegende Sach- und Interessenlage nicht übertragbar.
  • BPatG, 08.12.2010 - 7 W (pat) 35/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "VCR-Antrieb" - zum Nachweis des tatsächlichen

    Damit vermögen Verzögerungen bei der Übermittlung der Anmeldeunterlagen weder die Festlegung eines früheren Anmeldetages noch eine hierauf gerichtete Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 1989, 36 - Schlauchfolie); dass allein auf den objektiven Eingangszeitpunkt abzustellen ist, so dass der Anmelder das Beförderungsrisiko trägt, ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG BlPMZ 1990, 247).
  • BPatG, 27.11.2001 - 17 W (pat) 43/00
    Entgegen der Auffassung des Anmelders kann auch im Falle einer durch Telefax erfolgten Übermittlung bei der Beurteilung, ob diese Mindesterfordernisse für die Begründung eines Anmeldetags erfüllt sind, nicht darauf abgestellt werden, wann mit dem Senden des Telefaxes begonnen wurde, sondern nach dem insoweit klaren Wortlaut der Vorschrift - wie auch bei sonstigen Übermittlungswegen - nur auf den Eingang der Unterlagen beim Patentamt (vgl Schulte, aaO, § 35 Rdn 67; Busse, aaO, § 35 Rdn 15; BVerfG BlPMZ 1990, 247).
  • BPatG, 16.10.2003 - 10 W (pat) 25/01
    Letztlich bleibt als Ursache für den langen Zeitraum zwischen Absendung und Eingang nur eine Verzögerung in der Briefbeförderung durch die Post, eine solche vermag aber nicht die Anerkennung eines früheren Anmeldetags als den Tag des Eingangs der Patentanmeldung beim Patentamt zu rechtfertigen (vgl Schulte, aaO, § 35 Rdn 68; BVerfG BlPMZ 1990, 247).
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